Erkrankung

ohne Pflegegrad

ärztliche Verordnung

Leistungen ohne Pflegegrad SGB V, ärztliche Verordnung:

  • Ein Arzt verschreibt ein zeitlich begrenztes „Rezept“, eine Verordnung für temporäre Unterstützung im Haushalt

  • Bei schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit

  • Befinden sich im Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, haben Sie die Möglichkeit  Haushaltshilfen auch für der Betreuung der Kinder zu beantragen

  • In diesen Fällen kann die Haushaltshilfe auf maximal 26 Wochen verlängert werden

  • Die Krankenkasse genehmigt die Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung, wenn im Haushalt keine Personen leben, die die notwendigen Verrichtungen übernehmen können

  • Für die Haushaltshilfe müssen für jeden Tag 10 Prozent der Kosten zugezahlt werden, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag